Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass das Beschreiben oder Kopieren von Kredit- und EC-Karten strafbar ist. Alle gängigen Kreditkarten sind zwar systembedingt unbegrenzt les- und beschreibbar. Sie verfügen aber (wie auch EC-Karten) über eine Reihe von Sicherheits-merkmalen, die mit einem Kartenschreibgerät nicht zu imitieren sind. Natürlich ist auch die Geheimzahl der EC-Karte nicht im Klartext auf dem Magnetstreifen gespeichert. Trotzdem liefern wir den 363B grundsätzlich nur nach positiver Anschriftenprüfung per Botendienst an Software- und Systemhäuser aus.
Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass wir auch Karten in Dienstleistung für Sie codieren und auch bedrucken.
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